Die Regelung der Praxisnachfolge gerade in den hochinvestiven Fachrichtungen Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie ist eine komplexe Aufgabenstellung. Durch das bloße Schalten einer Anzeige in diversen Ärzteblättern lässt sich oftmals nicht der passende Praxisübernehmer finden.
Zunächst müssen grundsätzliche Entscheidungen hinsichtlich der Fortführung der Praxis gefällt werden:
Soll die Praxis in ihrer jetzigen Form bestehen bleiben und lediglich ein Altgesellschafter durch einen neuen Kollegen ersetzt werden, folgt auf den ausscheidenden Gesellschafter ein angestellter Arzt oder wird die Praxis als Gesamtheit veräußert?