Für Ärzte

Praxisbewertung

Der Wert einer Praxis - und damit der mögliche Kaufpreis - setzt sich in der Regel aus den beiden Komponenten materieller Praxiswert und immaterieller Praxiswert zusammen.

Der materielle Praxiswert, auch Substanzwert genannt, umfasst sämtliche Vermögenswerte, die in einer Praxis enthalten sind, also das gesamte betriebsnotwendige Anlage- und Umlaufvermögen. 

Der immaterielle Praxiswert, auch als ideeller Praxiswert oder Goodwill bezeichnet, verkörpert die Chance, eine eingeführte Arztpraxis mit ihrem Patienten- oder Überweiserstamm wirtschaftlich erfolgreich fortzuführen. Dieser wird ertragswertorientiert auf Basis betriebswirtschaftlicher Kennzahlen ermittelt.

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Praxisbewertung - ein kurzer Überblick

Das Ziel eines Praxisinhabers wird es grundsätzlich sein, einen möglichst hohen Kaufpreis für seine Praxis zu erzielen, da diese sein mit hohem persönlichen Einsatz aufgebautes Lebenswerk repräsentiert. Ein Praxisübernehmer steht unter zunehmenden wirtschaftlichen Zwängen, wodurch er genötigt ist, einen gut funktionierenden Praxisbetrieb zu einem möglichst günstigen Preis zu erwerben. Vor einer Kreditvergabe überprüft auch eine finanzierende Bank die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Investition in die Praxisübernahme. Aus diesen unterschiedlichen Vorstellungen und Notwendigkeiten ergeben sich Preisober- und Preisuntergrenzen; dazwischen liegt der Verhandlungsspielraum beider Parteien. Ziel einer Praxisbewertung ist es eine Orientierungsgröße für diese Verhandlungen anzubieten.

Zur Bewertung von Unternehmen wurden in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten eine Reihe unterschiedlicher Bewertungsansätze entwickelt. Es sind Methoden entstanden, die versuchen den Wert eines Unternehmens auf stark vereinfachte Weise durch sog. Faustformeln zu ermitteln. So wird der Good-will einer Arztpraxis beispielsweise in Höhe von 25 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes oder 50 % des durchschnittlichen Jahresgewinns bemessen, wobei hier rein vergangenheitsbezogene Werte als Berechnungsbasis dienen.

Einen potentiellen Praxisübernehmer interessieren jedoch nicht Vergangenheitswerte, sondern vielmehr der zukünftige Erfolg einer Praxis, d. h. die Fähigkeit seines Unternehmens, zukünftig finanzielle Überschüsse zu generieren. Zu den modernen, aussagefähigen und betriebswirtschaftlich fundierten Verfahren, die auf den Zukunftserfolgswert fokussieren, gehören das in Deutschland vorherrschende Ertragswertverfahren und das international dominierende Discounted-Cash-Flow-Verfahren. Diese beiden Verfahren folgen auch den "Grundsätzen zur Durchführung von Unternehmensbewertungen" des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW). Hierzu gehören u. a. der Grundsatz der Zukunfts­bezogenheit, die Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks und die Bewertung der wirtschaftlichen Unternehmenseinheit.

Die exakte Berechnung eines alleingültigen Unternehmenswerts kann jedoch kein Bewertungsverfahren bieten. Daher kommt es bei einer Praxisbewertung nicht darauf an, Zahlen nach festgelegten Formeln zu verarbeiten, sondern einen Praxisbetrieb sorgfältig zu analysieren und Prognosen über seine zukünftige Entwicklung zu erstellen, um daraus einen objektiven, nachvollziehbaren Wertansatz zu entwickeln. AESCON kann Ihnen damit einen Lösungsansatz liefern, der die Verhandlung und Findung eines für beide Seiten nachvollziehbaren und damit akzeptablen Kaufpreises ermöglicht.

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung im Bereich Praxisbewertung - insbesondere in den Gebieten Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie.

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