Für Praxen

Praxisfinanzierung

Unsere Erfahrungen zeigen, dass Gespräche mit Kreditinstituten oder Leasinggesellschaften mit zu den schwierigsten Aufgabenstellungen gehören, die sich einem Praxisinhaber stellen. Hier können eine Reihe von Fehlern gemacht werden, welche die Ablehnung seitens der Bank bzw. Leasinggesellschaft zur Folge haben oder den Kredit deutlich verteuern können. Gerade im Bereich der Großgerätemedizin und den damit verbundenen hohen Investitionsvolumina wird das Thema Finanzierung eine zunehmend komplexere Aufgabe.

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Praxisfinanzierung - ein kurzer Überblick

Dem Kreditwunsch des Praxisinhabers steht das grundsätzliche Geschäftsinteresse von Kreditinstituten gegenüber, Kredite zu vergeben. Dabei ist jedoch zwischen dem akquisitorisch motivierten Kundenberater der Bank, der der primäre Ansprechpartner bei Kreditanfragen ist, und der Abteilung für Kreditprüfung zu unterscheiden. Letztere beleuchtet die Anfrage nicht nur hinsichtlich ihrer Plausibilität, sondern auch im Hinblick auf erwerbswirtschaftliche Prinzipien (Kreditausfallrisiko, Gewinnerzielung, Rating, Eigenkapitalvorschriften gemäß Basel III) und gesetzliche Regelungen (Kreditwesengesetz KWG), wodurch bankinterne Widerstände bei der Kreditierung entstehen können. Daher gilt, dass eine gute Vorbereitung die beste Basis für eine erfolgreiche Verhandlung ist.

Zu den Vorarbeiten eines Kreditgesprächs gehören einerseits die Anfertigung und Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen hinsichtlich Praxis und Projekt (Jahresabschlüsse, Betriebswirtschaftliche Auswertungen, KV-Abrechnungen, Businessplan etc.). Andererseits sollten aber auch klare Vorstellungen über den erforderlichen Kapitalbedarf, Kreditarten (Kontokorrentkredit, Darlehen, Avalkredit), Finanzierungsmöglichkeiten, aktuelle Konditionen, Gestellung von Sicherheiten und die Rückführung von Darlehen bestehen.

Neben der Entscheidung für bankeigene Darlehensmittel, öffentliche Förderprogramme (KfW, LfA etc.) oder eine sinnvolle Kombination daraus, muss auch aus verschiedenen Kreditarten gewählt werden. Die sich nach der Art der Tilgung unterscheidenden Darlehensformen Tilgungs-, Annuitäten- und Tilgungsaussetzungsdarlehen müssen nicht nur nach steuerlichen, sondern insbesondere nach Liquiditätsgesichtspunkten bewertet werden. Auch die Dauer der Finanzierung ist unter diesen Aspekten zu betrachten, wobei eine möglichst abschreibungskongruente Laufzeit gewählt werden sollte, um das Risiko plötzlich auftretender Liquiditätsengpässe zu vermeiden.

Der Preis eines Darlehens richtet sich nicht alleine nach dem Nominalzins. Vielmehr ist die Ausgestaltung sämtlicher darlehensrelevanter Konditionen, wie Disagio, Bereitstellungszins, Tilgungsverrechnung, Zinsbindung und sog. Zins-Caps (Zinsober- und -untergrenzen), aber auch die Gestellung von Sicherheiten in Form von Grundpfandrechten, Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung und Bürgschaften zu beurteilen.

Leasing, also die entgeltliche Gebrauchsüberlassung eines Investitionsgutes auf Zeit, kann u. U. eine interessante Alternative zu herkömmlichen Finanzierungsformen darstellen. Leasing- und Mietverträge sind grundsätzlich wesensgleich, wobei Leasing zusätzlich eine Finanzierungsfunktion übernehmen kann. Ein Vorteil des Leasing liegt in einer regelmäßig kürzeren Vermögensbindungsdauer im Vergleich zu gekauften Investitionsgütern. Es können sich ferner steuerliche Vergünstigungen durch die Vorverlagerung des Aufwands durch eine kürzer angesetzte betriebliche Nutzungsdauer ergeben.

AESCON verfügt über langjährige Kontakte zu einer Reihe namhafter Kreditinstitute und Leasinggesellschaften, um Finanzierungsanfragen zielgerichtet vorstellen zu können. In welcher Lebensphase Sie sich auch befinden - ob Finanzierung einer Existenzgründung, Finanzierungskonzepte für Erweiterungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, Immobilienfinanzierungen für Eigenheim oder Kapitalanlage - stehen wir Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

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